Der Energieausweis für Wohngebäude
Ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs in Deutschland wird für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil an den Betriebskosten. Entsprechend dem stetig steigenden Verbrauch in den Entwicklungsländern und der zunehmenden Verknappung der fossilen Energieträger, werden die Preise weiterhin stark ansteigen. Die "Energieeffizienz" eines Gebäudes ist zum eigenen Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt geworden.
Der Energieausweis soll potentiellen Käufern oder Mietern eine Vorstellung von der energetischen Qualität des Gebäudes geben. Eine Pflicht zur Vorlage bei Verkauf oder Vermietung besteht sowohl für Wohngebäude bzw. Wohnungen (*), als auch für die sog. Nichtwohngebäude (Gewerbe, Verwaltung usw.). (*Der Ausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude erstellt.)
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis: wer benötigt welchen Ausweis?
Die Energieeffizienz eines Gebäudes kann entweder als rechnerischer Energiebedarfswert oder aber als Energieverbrauchskennwert auf der Grundlage des erfassten tatsächlichen Energieverbrauchs angegeben werden. Welcher Ausweis verwendet werden kann, richtet sich nach der Größe, dem Baujahr und der energetischen Qualität des Gebäudes.
Es gelten folgende Regelungen:
Was ist der Unterschied?
Bedarfsausweis: zur Erstellung ist in jedem Fall ein Ortstermin erforderlich. Das Gebäude muß begutachtet und, sofern keine Planunterlagen vorhanden sind, auch ein Aufmaß der Hüllflächen durchgeführt werden. Unter Berücksichtigung der Gebäudekubatur, der äußeren Hüllflächen (Boden, Wand, Decke, Dach usw.) und deren Konstruktion (Bestimmung der sog. Wärmedurchgangskoeffizienten oder "U-Werte") sowie der verwendeten Heiztechnik, des rechnerischen Warmwasserbedarfs der Bewohner und der anzunehmenden Lüftungswärmeverluste wird sodann ein theoretischer Bedarfswert ermittelt. Der Vorteil des Energiebedarfsausweises liegt vor allem darin, daß der Standort des Gebäudes und das Nutzerverhalten in den ermittelten Kennwert nicht eingehen. Daher ist der errechnete Energiebedarf ein Wert, der die thermische Qualität des Gebäudes objektiv beurteilt und eine universelle Vergleichbarkeit verschiedener Gebäude ermöglichen soll. Rückschlüsse auf den konkreten Energieverbrauch eines einzelnen Haushalts läßt er nicht zu. Ein weiterer Vorteil ist jedoch, daß Modernisierungsempfehlungen abgegeben werden können, die gezielt auf das Gebäude zugeschnitten sind.
Verbrauchsausweis: Aus dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre wird der "Energieverbrauchskennwert" ermittelt. Wohnungsleerstände werden hierbei berücksichtigt und es wird eine sog. Witterungsbereinigung vorgenommen. Mit der Witterungsbereinigung soll der ermittelte Energieverbrauch auf ein durchschnittliches Klima der letzten Jahre bezogen werden; damit wird der Einfluss von außergewöhnlichen Wetterverhältnissen wie besonders warmen oder kühlen Wintern sowie regionalen Unterschieden ausgeglichen. Auch der Energieverbrauchsausweis läßt keine direkten Rückschlüsse auf den künftigen Verbrauch zu, insbesondere weil die Lage einer Wohneinheit innerhalb eines Gebäudes stark vom Mittelwert abweichen kann und wiederum das Nutzerverhalten eine große Rolle spielt.
Was kostet das?
Der Gesetzgeber hat bewußt die Möglichkeit des Verbrauchsausweises geschaffen, um die Geldbeutel von Eigentümern zu schonen. Entsprechend einfach und rationell muß die Erstellung eines Ausweises ablaufen können. Die Energieausweise werden auf der Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Angaben zum Gebäude, der Heizung und der Warmwasserbereitung ausgestellt, die vom Aussteller auf Plausibilität zu prüfen sind. Eine Ortsbesichtigung ist dabei nicht erforderlich. Bitte nutzen Sie unseren Fragebogen und senden Sie uns diesen vollständig ausgefüllt per Post oder Fax. Ihren verbrauchsbasierten Energieausweis senden wir Ihnen zum Preis von 49,00 € (zzgl. MwSt.) innerhalb weniger Tage zu.
Den Energiebedarfsausweis bieten wir ab 300,- € (zzgl. MWSt.) an, z.B. für ein Ein- bis Zweifamilienhaus mit einfacher Konstruktion bzw. Baukörper. Die Planunterlagen werden hierbei vom Eigentümer gestellt. Ein Vor-Ort-Termin ist in jedem Fall erforderlich.
Wir sind in Sachen Energieausweis im Umkreis von ca. 100 km um Frankfurt/M. tätig.
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Rufen Sie an: 06102/ 306802 oder schreiben Sie eine E-Mail !
Für jeden ausgestellten Energieausweis gehen 5,-€ als Spende an den WWF zur Förderung nationaler u. internationaler Naturschutz-projekte.