Flächenaufmaß und Planerstellung
Der Anteil der Bestandsplanungen hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Ein Gebäudeaufmaß ist dabei unerläßlich, wenn Planunterlagen fehlen oder nicht auf dem aktuellen Stand sind. Durch das Aufmaß wird nicht nur die momentane bauliche Situation wiedergegeben. Im Falle eines Umbaus wird eine genaue Massenermittlung im Rahmen der Ausschreibung so überhaupt erst ermöglicht.
Darüber hinaus liefert das Gebäudeaufmaß zuverlässige Flächenangaben und bietet damit die notwendige Rechtssicherheit für Miet- oder Kaufverträge.
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