Seit über 15 Jahren bin ich spezialisiert auf die Dichtheitsprüfung von Gebäuden und konnte dabei Erfahrung aus der Prüfung von mehr als 5.000 Gebäuden zwischen Hannover und der Schwäbischen Alb sammeln – von Ein- und Mehrfamilienhäusern bis zu Büro- und Schulgebäuden nebst Turnhallen. Grundsätzlich ist die Anforderung immer die Gleiche: der Nachweis der Dichtheit zur Erfüllung gesetzlicher, technischer oder physikalischer Anforderungen. Die Aufgabenstellung variiert jedoch deutlich mit der Art des Gebäudes und seiner Konstruktion sowie dem Zeitpunkt der Überprüfung. Jedes Gebäude ist ein individuelles handwerkliches Produkt und muß entsprechend individuell betrachtet werden.
Dichtheitsprüfung bedeutet Qualitätssicherung am Bau:
Wärmeschutz und Energieeffizienz: neben den sog. Transmissionswärmeverlusten, also den Energieverlusten über die Außenbauteile in Abhängigkeit von deren Beschaffenheit (Wärmedurchlaßwiderstand der Materialien und deren Stärke), tragen die Lüftungswärmeverluste erheblich zum Energiebedarf eines Gebäudes bei. Je besser ein Gebäude technisch und konstruktiv (bzgl. Wärmedämmung) ausgestattet ist, desto mehr fallen die Lüftungsverluste ins Gewicht. Ungewollter Luftaustausch kostet Geld und schadet der Umwelt.
Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung: für Gebäude mit Lüftungsanlage ist der Nachweis der relativen Luftdichtheit Pflicht. Die Lüftungsanlage wirkt sich positiv in der Energiebedarfsberechnung aus. Um sicherzustellen, daß der bedarfsmindernde Effekt nicht durch ungewollte Fugenlüftung verlorengeht, verlangt der Gesetzgeber die Überprüfung der Gebäudehülle. Bei Gebäuden ohne mechanische Belüftung ist der Test grundsätzlich freiwillig; aber dann verpflichtend, wenn auch hier der Dichtheitsnachweis eingerechnet wurde.
Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden: durch Leckagen in der Gebäudehülle kann warmfeuchte Raumluft in die Konstruktion dringen (sog. konvektiver Wasserdampftransport), dort kondensieren und zur Durchfeuchtung der Bauteile führen – was zu Schäden führen kann, die u.U. erst nach Jahren zutage treten und dann kostspielige Sanierungen zur Folge haben. Die Durchführung einer Dichtheitsprüfung ist die mit Abstand günstigste Qualitätskontrolle hinsichtlich der Sicherheit gegenüber Feuchteschäden durch Dampfkonvektion.
Sicherstellung der Funktion von RLT: der effiziente Betrieb raumlufttechnischer Anlagen (RLT) ist nur dann gewährleistet, wenn der Luftaustausch im Gebäude gemäß Planung und Berechnung über die Anlage erfolgt. Eine In- und Exfiltration über Gebäudefugen kann den Effekt der Lüftungsanlage deutlich mindern oder gar aushebeln. Für Gebäude mit ventilatorgestützter RLT empfiehlt die DIN 4108-7 daher einen Wert für die Luftwechselrate (nL50) von max. 1,0/h, was einer Unterschreitung der gesetzlichen Maßgabe um 33% entspricht.
thermischer Wohnkomfort: eine undichte Gebäudehülle führt nicht nur zu einem erhöhten Heizwärmebedarf, sondern mindert auch den Wohnkomfort. In der Heizperiode sind mit den Temperaturunterschieden inne/ außen auch entsprechende Differenzen der Luftdichte verbunden: die schwerere Kaltluft drückt durch Leckagen in das Gebäude und verdrängt die Warmluft. Hierdurch kann es zu einer spürbaren (Kalt-)Luftbewegung innerhalb des Gebäudes und zu sog. Kaltluftseen im Bereich des Fußbodens. Weiterhin wirken Leckagen wie Wärmebrücken: im Bereich des solcherart gekühlten Bauteile kann sich Kondensat bilden und infolgedessen Schimmelpilzbefall. Allein durch Fugenlüftung läßt sich also kein Gebäude ausreichend belüften.
Schadstofffreiheit: Schadstoffe können sowohl von außen kommen (Abgase, Pollen, Radon usw.), als auch durch das Gebäude selbst bedingt sein. Erfolgt ein Luftaustausch über Fugen in Außenbauteilen, kann damit eine Schadstoffbelastung einhergehen (Dämmfasern, Pilzsporen, Ausdünstung von Materialien usw.). In Mehrfamilienhäusern ist die Dichtheit der Wohneinheiten untereinander besonders wichtig, um Geruchsübertragungen zu vermeiden. Die obligatorischen Brandschutzmaßnahmen sind hier nur zum Teil hilfreich, denn sich bei Hitze ausdehnende und abdichtende Materialien haben bei normalen Raumtemperaturen keinen Effekt. Nicht selten kommt es zu Nachbarschafts- und Rechtsstreitigkeiten wegen Geruchsübertragung, z.B. über die Installationsschächte oder unverputzte Innenwände hinter Vorwandinstallationen.
Schallschutz: Leckagen verschlechtern den Schallschutz. Noch durch kleinste Fugen und Löcher kann sich der (Luft-)Schall ausbreiten und zu Komforteinbußen führen. Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern sollten auch untereinander dicht sein: wegen des Schallschutzes und der Vermeidung von Geruchsübertragungen (s.o.).