Dichtheitsprüfung bedeutet Qualitätssicherung am Bau:
Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung: für Gebäude mit Lüftungsanlage ist der Nachweis der relativen Luftdichtheit Pflicht. Die Lüftungsanlage wirkt sich positiv in der Energiebedarfsberechnung aus. Um sicherzustellen, daß der bedarfsmindernde Effekt nicht durch ungewollte Fugenlüftung verlorengeht, verlangt der Gesetzgeber die Überprüfung der Gebäudehülle. Bei Gebäuden ohne mechanische Belüftung ist der Test grundsätzlich freiwillig; aber dann verpflichtend, wenn auch hier der Dichtheitsnachweis eingerechnet wurde.
Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden: durch Leckagen in der Gebäudehülle kann warmfeuchte Raumluft in die Konstruktion dringen (sog. konvektiver Wasserdampftransport), dort kondensieren und zur Durchfeuchtung der Bauteile führen – was zu Schäden führen kann, die u.U. erst nach Jahren zutage treten und dann kostspielige Sanierungen zur Folge haben.
Wohnkomfort: eine undichte Gebäudehülle führt zu einem erhöhten Heizwärmebedarf und mindert den Wohnkomfort. Weiterhin kann es zu Schimmelpilzbefall im Bereich der Leckagen kommen, denn Undichtheiten wirken wie Wärmebrücken.
Seit über 15 Jahren bin ich spezialisiert auf die Dichtheitsprüfung von Gebäuden und konnte dabei Erfahrung aus der Prüfung von mehr als 4.800 Gebäuden zwischen Hannover und der Schwäbischen Alb sammeln – von Ein- und Mehrfamilienhäusern bis zu Büro- und Schulgebäuden nebst Turnhallen. Grundsätzlich ist die Anforderung immer die Gleiche: der Nachweis der Dichtheit zur Erfüllung gesetzlicher, technischer oder physikalischer Anforderungen. Die Aufgabenstellung variiert jedoch deutlich mit der Art des Gebäudes und seiner Konstruktion sowie dem Zeitpunkt der Überprüfung. Jedes Gebäude ist ein individuelles handwerkliches Produkt und muß entsprechend individuell betrachtet werden.