Was bringt mir der Test?
Qualitätssicherung, Vorbeugung von Bauschäden durch Kondensat, Erfüllung der gesetzlichen Maßgabe, Senkung des Energiebedarfs (KfW), Sicherung des Wohnkomforts. (Siehe auch unter -> Home)
Ist der Blower-Door-Test Pflicht?
Für Gebäude mit Lüftungsanlage: ja! Für Gebäude ohne Belüftung ist der Test dann Pflicht, wenn in der Energiebedarfsberechnung bereits festgelegt wurde, daß der Test durchgeführt wird und der rechnerische Energiebedarf dadurch entsprechend verringert ist. Fazit: ist der Nachweis der relativen Dichtheit eingerechnet, muß er auch erbracht werden. Ansonsten wäre es ordnungswidrig und die Berechnung hinfällig – was insbesondere dann kein Spaß ist, wenn Fördergelder (KfW) beantragt wurden. (Siehe hierzu auch unter -> Technik -> Normen).
Zu welchem Zeitpunkt sollte der Test durchgeführt werden?
Der Test sollte „so früh wie möglich und so spät wie nötig“ durchgeführt werden, d.h. bestimmte Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit getestet werden kann. Der Gesetzgeber fordert den Nachweis im Nutzungszustand. Im Sinne der Qualitätskontrolle ist es sinnvoll, dann zu testen, wenn die luftdichtende Ebene noch sichtbar ist. In jedem Fall sollte die Gebäudehülle bereits augenscheinlich dicht sein, d.h. die Fenster u. Außentüren sind eingebaut, der Innenputz ist aufgetragen, die Dampfbremsfolie (nicht bei Gebäuden mit Massivdach/-decke) ist eingebaut und luftdicht verklebt. Außerdem sollte die Lattung unterhalb der Folie angebracht sein, damit die Folie im Zuge der Herstellung des Unterdrucks nicht abgerissen und beschädigt wird. Nach Möglichkeit soll auch die Bodeneinschubtreppe eingebaut sein, so kann deren Dichtheit geprüft werden. Bei Gebäuden in Holz(fertig)bauweise ist es etwas anders: sofern es keine zusätzliche Installationsebene gibt, ist hier zumeist die innere Beplankung die luftdichtende Ebene. Geprüft werden kann dann erst, wenn diese fertiggestellt und verspachtelt ist.
Wie lange dauert der Test?
Die Messung selbst dauert ca. 20 Minuten. Hinzu kommt die Zeit für den Auf- u. Abbau der Apparatur sowie der Gebäudepräparation. Außerdem sollte immer eine Leckagesuche durchgeführt werden. Alles in allem kann man bei einem Einfamilienhaus mit ca. einer bis anderthalb Stunden rechnen, bei Mehrfamilien- oder Bürogebäuden entsprechend länger.
Wird das Haus vernebelt?
Eine häufige Frage. Ich behaupte immer, daß es das vor allem im Fernsehen gibt. Im TV muß zwangsläufig visuell veranschaulicht werden - und ein wenig Show ist sicherlich auch dabei, denn man will ja unterhalten. Die Leckagesuche mittels Nebelmaschine hat sich jedoch in der Praxis nicht bewährt und wird daher von mir nicht mehr angewendet. Um Undichtheiten zu finden, genügen die vier Sinne: Sehen, Fühlen, Hören, Riechen (...der Geschmackssinn ist definitiv nicht beteiligt). Undichtheiten lassen sich bei Unterdruck im Gebäude anhand der einströmenden Außenluft sehr leicht erfühlen. Nach über 5.000 Gebäudeprüfungen weiß man auch, in welche Ecke man gucken muß und kann bereits ohne Geräteeinsatz so einiges entdecken. Im Einzelfall kommt eine Wärmebildkamera zum Einsatz, mit der ggf. hinter Verkleidungen verdeckte Undichtheiten lokalisieren werden können. Um Leckagen zu dokumentieren (nicht um sie zu suchen), wird ein Thermoanemometer verwendet.
Kann man sich während des Tests im Haus aufhalten?
Der erzeugte Druck entspricht maximal knapp 7 mm Wassersäule, d.h. 7 kg pro Quadratmeter Gebäudehüllfläche. So betrachtet scheint es viel, aber der Druck ist in den Ohren nicht spürbar und ungefährlich für Mensch und Tier. Es kann im Haus auch weitergearbeitet werden, allerdings sollte kein Lärm und kein Staub erzeugt werden, und die Tür muß während der Leckagesuche (nach Absprache kann unterbrochen werden) und insbesondere während der Messung unbedingt durchgängig geschlossen bleiben. Ein Betreten oder Verlassen des Gebäudes ist dann nicht möglich. Man kann sich immer arrangieren. Idealerweise sind keine Handwerker vor Ort (außer ggf. dem Trockenbauer). Größere Gebäude mit viel Baustellenbetrieb sollten außerhalb der allgemeinen Arbeitszeit geprüft werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Vorbereitung benötige ich die Energiebedarfsberechnung des Gebäudes sowie die Grundrisse aller Geschosse und mindestens einen Gebäudeschnitt (gerne per Mail im pdf-Format), da ich das Nettoluftvolumen bzw. die Gebäudehüllfläche als Bezugsgröße berechnen muß. Das Volumen z.B. ergibt sich nicht aus dem in der Energiebedarfsberechnung angesetzten Volumen für die Lüftungswärmeverluste (Bruttovol. x 0,76 für Gebäude bis drei Geschosse). Das tatsächliche Luftvolumen ist in der Regel deutlich geringer.
„Ich will kein luftdichtes Haus…“
„…und auch keine Styropordämmung. Mein Haus soll atmen können!“ Kein Gebäude ist absolut dicht und das ist auch nicht das Ziel. Wichtig ist jedoch, daß sich die Fugenlüftung im Rahmen hält, um übermäßige Energieverluste zu vermeiden (s.o.) und entscheidend ist außerdem, an welchen Stellen sich ggf. Undichtheiten befinden. Eine dampfbremsende Membran sollte nach Möglichkeit ganz luftdicht sein, um Bauschäden zu verhindern. Eine gewisse Fugenlüftung an den Fenstern hingegen kann gewünscht sein und wird z.B. durch den Einbau von Fensterfalzlüftern unterstützt, die für eine Mindestlüftung sorgen (Lüftung zum Feuchteschutz gem. DIN 1946-6). Sofern ein Gebäude keine mechanische Belüftung hat, muß grundsätzlich bedarfsgerecht gelüftet werden. Das bedeutet: wenn Luftfeuchtigkeit durch z.B. das Duschen oder Kochen entstanden ist, sollte man lüften, und zwar per Stoßlüftung; d.h. die Fenster für ca. 5 min. ganz zu öffnen, bis die Luft ausgetauscht ist. Danach sollte man die Fenster wieder ganz schließen. Durch dauergekippte Fenster entsteht ein sehr hoher Energieverlust sowie ggf. Schimmel/ Pilzbefall an den ausgekühlten Wänden, in den Fensterlaibungen und an der Außenfassade oberhalb der Fenster.
Betreffs der Außendämmung ist folgendes zu sagen: der Mythos der atmenden Wand stammt aus dem 18. Jhd und hält sich seit gut 120 Jahren sehr hartnäckig. Wände atmen nicht! Weder aktiv, noch passiv. Es findet kein Luftaustausch durch die Wand statt. Die Luftdichtheit des Mauerwerks wird mit dem Innenputz hergestellt. Unter „Atmung“ kann allenfalls das Aufnehmen und Abgeben von Feuchtigkeit verstanden werden. Das findet aber in den ersten 1-2 cm des Innenputzes statt. Daher ist es für die vielbeschworene „Atmung des Hauses“ unerheblich, ob ein Wärmedämmverbundsystem o.ä. auf die Fassade geklebt wird. Vielmehr ist es so, daß durch den verbesserten Wärmeschutz die Oberflächentemperatur auf der Innenseite der Außenwand erhöht wird (wir sprechen von der Heizperiode, d.h. kalten Jahreszeit). Dadurch wird verhindert, daß die Raumluft auf den Wänden (insbesondere i. d. Außenecken, in Heizkörpernischen und anderen "geometrischen Wärmebrücken") ihren Taupunkt unterschreitet und der in der Luft mitgeführte Wasserdampf kondensiert. Eine gut gedämmte Außenwand ist, neben intelligentem Lüftungsverhalten, folglich das beste Mittel gegen Schimmel in Gebäuden! Es hat also nichts mit Hysterie, Geldmacherei oder einer Verschwörung der Dämmstoffindustrie zu tun, wenn landauf, landab Gebäude eingepackt werden, sondern mit angewandter Physik!